Naturschutz und Artenrettung sind unsere Berufung!

Das können wir für Sie tun:

Sachverständigengutachten zum
Natur- und Artenschutz
Wir begutachten Habitate wie Trockenrasen, Waldränder oder auch kommunale Grünflächen im Blick auf den Zustand und die Möglichkeiten zur Umsetzung von Rettungsmaßnahmen einzelner, im Bestand bedrohter Pflanzenarten. Gerne übernehmen wir dann auch die Realisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Wir unterstützen die verantwortlichen Institutionen bei der Durchführung von Artenhilfsprogrammen.
Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per Mail !

Problemlösung durch Planungsunterstützung

Was immer Sie vorhaben, bei der Planung lassen sich Natur- und Artenschutz und damit auch die Steigerung der Biodiversität am besten umsetzen! Berichten Sie uns Ihre Planungsvorhaben, egal ob Bepflanzungsthemen, Renaturierungsvorhaben oder die Herstellung von Ausgleichsflächen nach erfolgten Baumaßnahmen.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder
per Mail !

Auftragsnaturschutz

Naturschutzfachliche Dienstleistungen bei unterschiedlichsten Aufgabenstellungen
lösen wir in enger Absprache mit Ihnen!

Schildern Sie uns Ihr Anliegen per Mail
oder rufen Sie uns an!

Vermehrungsarbeiten im Betrieb, Wiederansiedelung und Unterhaltungspflege

Wir kultivieren vom Aussterben bedrohte oder stark gefährdete Pflanzenarten, vermehren diese vegetativ oder generativ und bereiten sie in unserer Gärtnerei auf die Auspflanzung vor. Nach der Pflanzung bieten wir eine mehrjährige Unterhaltungspflege, und ermöglichen so die dauerhafte Wiederansiedelung an verwaisten Standorten. Fordern Sie uns, wir unterstützen Sie gerne!

Schildern Sie uns Ihre Aufgabe per Mail
oder rufen Sie uns an!


Die Artenretter aus dem Nordhessischen Niedenstein

Wünschen und hoffen reicht nicht! Sich auf andere verlassen, ist zu wenig!
Die Artenschutz-Zeitrechnung – Wir sind im Jahr 1 nach Montreal

30 Prozent der Flächen zu Lande und zu Wasser sollen zukünftig weltweit unter Schutz gestellt werden. So verheißt die Abschlusserklärung von Montreal. Dort fand bis Dezember 2022 die Artenschutzkonferenz der UNO statt. Deren Schluss-Formulierung lautet „mindestens“, nicht „höchstens“ oder „etwa“. Mindestens 30 Prozent sind ein ehrenhaftes Ziel, dessen Erfüllung davon abhängt, wie konsequent jeder Staat, jedes Land, jeder Landkreis, jede Kommune und schließlich auch jeder Hauseigentümer und Gartenbesitzer damit umgehen wird.